Ist Wärmedämmung gut gegen Schimmelpilz?
Das Aachener Institut für Bauschadensforschung und angewandte Bauphysik (AIBau
gGmbH) hat eine (natürlich geförderte, denn es geht ja um bzw. für
Dämmstoffe) Forschungsarbeit zu Schimmelpilzschäden bei hochwärmegedämmten
Neu -und Altbauten vorgelegt, berichtet der Fraunhofer IRB Verlag in
seinem Katalog 2008/2009 auf Seite 3. Veröffentlicht wurde das
Forschungsergebnis im Buch „Schimmelpilzbefall bei hochwärmegedämmten Neu-
und Altbauten“ von Rainer Oswald u.a. (Bauforschung für die Praxis 84).
[1]
Demnach soll die These, dass hochwämegedämmte, luftdichte Gebäude vermehrt
zur Schimmelpilzbildung neigen, nicht bestätigt worden sein. Dies belege
eine Studie der Arbeitsgruppe Raumklimatologie am Universitätsklinikum
Jena (ark) zu der speziellen Gruppe der so genannten hochwärmegedämmten
Gebäude. „Während Schimmelschäden am Gesamtbestand in Deutschland bei etwa
9,3 % der Wohnungen auftreten, liegt die Zahl bei der Gruppe gut
wärmegedämmter Gebäude bei ca. 8,2 %.“

Grafik: Befallsquote von Schimmelpilz in Wohnungen nach [1]
Beim Baunetz Wissen erfährt man ergänzend: Flankierend zu der Studie der
ark komme das AIBau nach Durchführung einer bundesweiten Umfrage unter
öffentlich bestellten und vereidigten Bausachverständigen zu dem Ergebnis,
dass bei hochwärmegedämmten Gebäuden ein vermehrtes Auftreten von
Pilzbefall bei den weitaus meisten der Befragten nicht festgestellt wurde.
Und auch dort wird angegeben: „Luftdichte und hochwärmegedämmte Gebäude
neigen nicht vermehrt zur Schimmelpilzbildung.“
Das Instrument der Umfrage kennen wir schon aus dem Bereich der
Klimaforschung, wo federführend das IPCC wissenschaftliche Forschung durch
Umfrage ersetzt. Aber das nur nebenher, deshalb muss die Aussagekraft
einer Umfrage unter Sachverständigen zu Schimmel in Wohnungen nicht in
Frage gestellt werden. Im Ergebnis ist ja auch nicht mehr und nicht
weniger ausgesagt, dass hochwärmegedämmte Gebäude neigen nicht vermehrt
zur Schimmelpilzbildung würden.
Der Vergleich der Befallquoten von 8,2% zu 9,3% ist tatsächlich nur
marginal. Q.e.d? Anders gelesen bedeutet dies aber auch, dass hochwärmegedämmte Gebäude nicht vermindert zur Schimmelpilzbildung neigen.
- Aber genau das wird uns immer wieder propagandaartig vorgebetet.
Die korrekte Fragestellung solch einer Untersuchung muss lauten: Führt
eine starke Wärmedämmung an Gebäuden zu einer signifikanten Verringerung
der Schimmelpilzbildung?
Berlin, 15.09.2008
M. Bumann, DIMaGB
Ergänzung:
Zur Frage, ob ein WDVS sinnvoll gegen Schimmelpilzbildung eingesetzt
werden kann:
Gehen Sie zum Ende dieser Seite und klicken Sie den dort befindlichen
Link.
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Ein Beispiel aus der Praxis
Wärmedämmung soll gegen Schimmelpilz helfen
(Gutachten / Schlechtachten)
Vorwort:
In diesem Beispiel aus dem wahren Leben geht es darum, wie ein
Bauingenieur und ein Verwalter der Eigentümergemeinschaft einzureden
versuchen, dass nur ein WDVS (Wärme-Dämm-Verbund-System) am gesamten
Gebäude hilfreich sei. der Anlass dürfte überraschen: in zwei Wohnungen
trat Schimmel auf und zwar im Bereich eines Außenwandschrankes der Küche.
Sie vermuten richtig: dort kommt keine Wärme hin, weil dieser Bereich von
der Wirkung des Heizkörpers völlig abgeschirmt ist. Nun gab es
Eigentümerparteien, die fanden die Idee nicht so gut, über 150.000 €
auszugeben wegen Schimmelbefall in zwei Küchen. Der Sachverhalt erschließt
sich aus dem folgenden leicht gekürzten und anonymisierten Text, der sich
mit so genannten Gutachten befasst, selbst aber kein Gutachten ist..
"Gutachterliche Stellungnahmen Nr. xxx-2008 und xxx-2008
des Hr. Dipl.-Ing. J.-R. W. (Sachverständiger)
zum Objekt ABC-str. 3-7 in 1xxxx Berlin
Zur Gutachterlichen Stellungnahme Nr. (-1-)
Der Zweck ist mit einer „Beurteilung der Ursache der Schimmelschäden“ in
der EG WE A. angegeben (A. auf S. 2). Auf den Seiten 10 und 11 werden –
über den Zweck, d.h. die Aufgabenstellung, hinausgehend – Lösungsvarianten
erörtert:
• Rückbau des Schrankes
• Einbau von „Klimaplatten“ (was auch immer das sein mag)
• Die Anbringung eines außenseitigen WDVS,
um u.a. eine erhebliche (!) Reduzierung der Energiekosten zu erreichen
Auf Seite 3 steht ein Hinweis zu erfolgten Messungen, deren Ergebnis nicht
wiedergegeben wird. Den Eintrag von Wasser „in die Bauteile“ durch
Witterung schließt der Sachverständige aus. Er stellt fest: „Die Ursache
der Schimmelbildung haben bauphysikalische Ursachen.“ Vom Satzbau
abgesehen ist der Wassertransport in Bauteilen auch ein bauphysikalischer
Vorgang, insofern erschließt sich der Gehalt nicht so recht.
Der Sachverständige gebraucht oft unbestimmte Begriffe:
• Seite 3 unten: „über einen langen Zeitraum“
• Seite 9 Mitte: Oberflächentemperatur „relativ niedrig“
• Seite 9 Mitte: „bei üblichen Werten der Lufttemperatur“
• Seite 10, F.: „vor Inkrafttreten der „alten“ DIN 4108-3“
Das trägt nicht zur Nachvollziehbarkeit bei.
Satz c. auf Seite 9 wird für den Empfängerkreis schwer verständlich sein.
Nehmen wir ein Beispiel: Lufttemperatur 16°C und rel. Luftfeuchte 60% =
Taupunkttemperatur 8,2°C. Steigt die Lufttemperatur auf 26°C bei rel.
Luftfeuchte 60% = Taupkt.temp. 17,6°C. Dabei hat die Wassermenge in der
Luft bereits zugenommen, denn 60% bei 26°C ist bedeutend mehr als bei
16°C, da warme Luft mehr Wasser aufnehmen kann. Was also soll Satz c.
aussagen?
Die Feststellung in Satz e. auf Seite 9, dass die Luftbewegung in der Nähe
der Außenwand behindert wird, wenn man Möbel nah vor die Wand stellt, ist
nicht zu beanstanden. Es ist aber zu hinterfragen, ob diese Luftbewegung
und der damit verbundene Wärmeeintrag in die Wandoberfläche hergestellt
wird, indem auf der Wandaußenseite ein WDVS angeklebt wird.
Auf Seite 10 oben wird der Wassertransport durch die Außenwand erwähnt.
Wer ein WDVS empfiehlt, sollte vorsorglich darauf hinweisen, dass bei EPS
(Polystyrol, Styropor) sowohl der diffundive als auch der kapillare
Transport behindert bzw. unterbunden werden, unabhängig vom Dämmstoff
trägt ein infolge UV-Bestrahlung dichter werdender Kunstharzputz zu dieser
Verschlechterung bei.
Zur Gutachterlichen Stellungnahme Nr. (-2-)
Das Inhaltsverzeichnis auf Seite 2 passt nicht zu dem Dokument, das nicht
mit Seite 23 endet. Der Zweck wird auf Seite 5 mit einer Energieberatung
angegeben. Die Schwerpunkte sind:
• Mindestwärmeschutz
• Schimmelbildung beseitigen bzw. verhindern
Auf Seite 5 unten werden unter C. die Grundlagen des Gutachtens angegeben.
Im Vergleich zum ersten Gutachten (siehe S. 2 unten) kommt hier die unter
4. eingerückte Hausverwalterakte hinzu.
Auf Seite 7 kommt der Sachverständige zu der haftungsbewehrten Empfehlung,
dass ein WDVS „zwingend notwendig“ sei. Das bedeutet, andere Maßnahmen,
egal ob innen oder außen kommen nach Auffassung des Sachverständigen nicht
in Frage.
Zum Begriff der zwingenden Notwendigkeit
Hier legt sich der Sachverständige definitiv fest, dass nur ein WDVS in
Frage kommt. Dabei geht es, glaube ich, zunächst um die Schimmelprävention
in der Wohnung A.. Ich sehe eine zwingende Notwendigkeit zunächst für eine
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung gegeben. Dazu gehört, in die Betrachtungen
eine so genannte Temperierung einzubeziehen. Diese Variante ist bedeutend
billiger als ein WDVS, aber bei weitem nicht so honorarträchtig.
Das Prinzip ist recht einfach: eine Temperierung der Außenwand
herbeiführen, damit durch die höhere Oberflächentemperatur die thermische
Behaglichkeit verbessert wird und die Kondensatbildung verringert wird; es
genügen (ungedämmte!) Heizungsrohre entlang der Außenwand, die wie ein
lang gezogener Heizkörper funktionieren.
Auch wenn es um Energieeinsparung geht, ist Wirtschaftlichkeit
vorgeschrieben (Energieeinspargesetz EnEG §5). Es ist fraglich, ob der
Vergleich theoretischer Bedarfswerte (siehe Seite 7 unten) hierfür
geeignet ist. Eine Untersuchung, ob der Verbrauch auch bei 177-206 kWh/m²a
liegt, ist da eher Ziel führend. Das steht so nicht in der DIN, aber die
Hausverwaltung hat die Abrechnungsdaten.
Ich persönlich erachte es im Rahmen einer Energieberatung als zwingende
Notwendigkeit, meinen Auftraggeber auf die Defizite der
Berechnungsverfahren hinzuweisen. Nur weil die in einer Norm stehen (hier
DIN 4108, wobei die Teile 4 und 6 Vornormen sind, zu denen seit Jahren
Vorbehalte bestehen), müssen die noch lange nichts taugen.
Prof. Hauser hat im Januar 2003 hierzu publiziert. Demnach erlauben die
Berechnungsverfahren der Normen keine realistische Einschätzung der
Feuchte- und Wärmebilanz von Bauteilen. Dies sollte zum Grundwissen des
Sachverständigen gehören.
Zu Gutachten an sich
Ein Gutachten muss nachvollziehbar sein (für den Laien) und es muss
nachprüfbar sein (für den Fachmann). Vom Gutachter sind zu erwarten:
Unparteilichkeit, Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit und
persönliche Aufgabenerfüllung. Feststellungen und Grundlagen sind so
darzulegen, dass der Auftraggeber die Schlussfolgerungen verstehen kann.
Natürlich darf er zudem erwarten, dass sich der Sachverständige auf der
Höhe der Zeit befindet.
Der DIHK gibt das in seiner Muster-Sachverständigenordnung so vor: "Der
Sachverständige hat seine Aufträge unter Berücksichtigung des aktuellen
Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Sachverständigen zu erledigen. Die tatsächlichen Grundlagen
seiner fachlichen Beurteilungen sind sorgfältig zu ermitteln und die
Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen.""
12.09.2008
DIMaGB
Aus dem richtigen Leben:
Bauphysik für jedermann - Teil 4
Der Schrank und die Bauphysik
4.2 Praxis: ein Mess- und Beratungs-Beispiel
Dieses Praxis-Beispiel veranschaulicht die Nutzlosigkeit von WDVS zur
Behebung der Schimmelproblematik.
weiterführend: Gutachten zu Schimmel
| Lösungen gegen Schimmel