Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der
Gebäudesanierung
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
Herausgeber:
BG BAU Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
Prävention Tiefbau
Landsberger Straße 309, 80687 München
Tel. 089/8897-02, Fax 089/8897-829
praev-m-t@bgbau.de, www.bgbau.de
Diese Handlungsanleitung wurde erarbeitet vom Arbeitskreis
„Gebäudesanierung“ des Sachgebietes „Mikrobiologie im Tiefbau“ des
Fachausschusses Tiefbau. Die Handlungsanleitung wurde aufgenommen in das
Berufsgenossenschaftliche Vorschriften- und Regelwerk für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit unter der Nr. BGI 858.
Diese Handlungsanleitung findet Anwendung bei Tätigkeiten mit Kontakt zu
biologischen Arbeitsstoffen, wie z. B. Schimmelpilzen oder Fäkalkeimen bei
der Gebäudesanierung. Dies sind insbesondere Bau-, Reparatur-, Wartungs-
und Instandsetzungsarbeiten sowie Abbrucharbeiten in und an baulichen
Einrichtungen, bei denen Schimmelpilzbefall sichtbar ist oder vermutet
wird.
Aus dem Inhalt:
1 Anwendungsbereich . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
2 Begriffsbestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3
3 Anforderungen der Biostoffverordnung (BioStoffV) . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
3.1 Gefährdungsbeurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
3.2 Eingruppierung der Mikroorganismen . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
3.3 Ableitung von Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4
4 Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung .
. . . . . . . . . . . . . . . .. 4
4.1 Aufnahmepfade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
4.2 Allergisierende und toxische Wirkungen . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
4.3 Infektionsgefährdung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
5 Gefährdungsermittlung und Gefährdungsbeurteilung bei
Gebäudesanierungsarbeiten . . . . . . ....... 6
5.1 Allgemeine Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6
5.2 Spezielle Anforderungen bei biologischen Arbeitsstoffen . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
5.2.1 Schimmelpilze . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
5.2.2 Legionellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 10
5.2.3 Fäkalkeime . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 10
6 Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 10
6.1 Aufgaben des Unternehmers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
6.2 Rangfolge der Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
6.3 Schutzmaßnahmen, wenn „keine besondere Gefährdung“ entspr. Abschnitt 5
vorliegt . . . . . . . . 10
6.4 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 1 . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
6.4.1 Technische Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 10
6.4.2 Vermeidung der Kontamination unbelasteter Bereiche . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
6.4.3 Organisation des Arbeitsbereiches . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 11
6.4.4 Betriebsanweisung, Unterweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
6.4.5 Persönliche Schutzausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .. 12
6.5 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 2 . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
6.5.1 Technische Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
6.5.2 Schwarz-Weiß-Trennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12
6.5.3 Persönliche Schutzausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.6 Schutzmaßnahmen der Gefährdungsklasse 3 . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.6.1 Technische Maßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.6.2 Schwarz-Weiß-Trennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.6.3 Persönliche Schutzausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.7 Schutzmaßnahmen bei Kontakt mit fäkalhaltigem Abwasser . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
6.8 Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen . . . . . . . . . . .
. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
Auszug #1
Für die Erstellung einer Handlungsanleitung zur Gebäudesanierung durch den
Fachausschuss Tiefbau waren folgende Gründe ausschlaggebend:
• Die Zahl von Schimmelpilzproblematiken im Zusammenhang mit
Feuchteschäden in Gebäuden nahm
in den letzten Jahren zu (Baumängel, schnellerer Erstbezug,
unzureichender Feuchteabtransport etc.).
Auszug #2
4.2 Allergisierende und toxische Wirkungen
Mikroorganismen in der Raum- bzw. Atemluft
Schimmelpilze können sensibilisierend wirken und in der Folge allergische
Reaktionen auslösen.
Symptome einer Allergie können sein:
Augenjucken und -tränen, Fließschnupfen, trockener Husten und im
fortgeschrittenen Stadium Atemnot. Auch die Haut kann mit Jucken, Rötung
und Quaddelbildung betroffen sein. Diese Symptome treten kurz oder auch
langfristig auf und können in einen Asthmaanfall münden.
Bei sehr hohen Schimmelpilzkonzentrationen in der Luft und längerer
Einwirkdauer besteht die Möglichkeit einer schweren Lungenerkrankung.
Diese als exogen allergische Alveolitis (EAA) bezeichnete Erkrankung ist
aus verschiedenen Branchen bekannt. Die Namen Farmer-, Malzarbeiter-,
Kompostarbeiter- und Vogelzüchterlunge Vogelzüchterlunge oder
Reetdach-Krankheit weisen auf die Ursache, nämlich die an diesen
Arbeitsplätzen atembaren Bioaerosole hin.
Viele Mikroorganismen sind in der Lage, toxische Stoffe zu bilden.
Es gibt eine Vielzahl von Schimmelpilztoxinen, die hinsichtlich ihrer
Toxizität unterschiedlich eingeschätzt werden müssen. Die Wirkung von
Schimmelpilztoxinen auf den Menschen ist vielfältig und kann viele Organe
betreffen, wie z.B. Nieren, Leber, Blut, Nervensystem, Immunsystem. Von
einigen Mykotoxinen sind darüber hinaus karzinogene Wirkungen bekannt. Die
toxische und kanzerogene Wirkung von inhalativ aufgenommenen Mykotoxinen
ist nach
gegenwärtigem Kenntnisstand noch nicht abschließend einzuschätzen.
Es ist immer damit zu rechnen, dass bei einem Schimmelpilzbefall auch
Toxine gebildet werden. Da meist viele Schimmelpilzarten (und auch andere
Mikroorganismen) an einem Befall beteiligt sind, kann davon ausgegangen
werden, dass mehrere verschiedene Toxine vorhanden sind. Derzeit sind
keine standardisierten Testmethoden für Schimmelpilztoxine in
Baumaterialien allgemein verfügbar, so dass Routinemessungen nicht
durchgeführt werden können.
Die Schimmelpilztoxine sind meist im Myzel, weniger in den Sporen
lokalisiert und werden auch an den umgebenden Baustoff abgegeben. Daher
ist die Freisetzung sehr hoher Sporenzahlen oder Staubmengen in der Luft
nötig, um über die Atemluft größere Toxinmengen aufzunehmen. Dies kann bei
staubintensiven Bearbeitungsverfahren gegeben sein.
Auszug #3
5.2 Spezielle Anforderungen bei biologischen Arbeitsstoffen
Nach § 8 der BioStoffV hat sich der Arbeitgeber bei der
Gefährdungsbeurteilung fachkundig beraten zu lassen, sofern er nicht
selbst über die erforderlichen Kenntnisse verfügt. Fachkundige Personen
sind insbesondere der Betriebsarzt und die Fachkraft für
Arbeitssicherheit.
5.2.1 Schimmelpilze
Vorkommen von Schimmelpilzen in Innenräumen
Schimmelpilze und deren Sporen sind ein natürlicher Teil unserer Umwelt
und daher auch in Innenräumen vorhanden. Hier können sie auf einer
Vielzahl von Materialien und in einem weiten Temperaturbereich wachsen.
Feuchtigkeit, insbesondere Materialfeuchte, hat dabei eine entscheidende
Bedeutung.
Diese Feuchtigkeit ist meist auf bauliche Mängel (z.B.Wärmebrücken),
Schadensereignisse, falsches Lüftungsverhalten oder Hygienemängel in
Räumen zurückzuführen.
Exposition
Bei Aufräum-, Abbruch- und Sanierungsarbeiten werden Staub und Sporen
aufgewirbelt und können eingeatmet werden. Die
Sensibilisierungsbereitschaft ist größer bei hoher Staub-/Sporenexposition
und bei länger andauernder oder häufig wiederholter Einwirkung. Unter
bestimmten Voraussetzungen kann sich bei entsprechend veranlagten Personen
eine Erkrankung einstellen.
Wie unter Abschnitt 4 erwähnt, reicht allein das Vorhandensein von
Schimmelpilzen noch nicht aus, um die konkrete Gefährdung der
Beschäftigten bei der Tätigkeit zu beurteilen. Relevant sind insbesondere
Expositionsart, Konzentration und Dauer der Einwirkung.
So ist es durchaus denkbar, dass bei Tätigkeiten, bei denen wenig Staub
entsteht, auch bei großflächigem Schimmelpilzbefall nur geringe Mengen an
Sporen freigesetzt werden, während bei anderen Tätigkeiten durch starke
Staubbildung bereits bei geringerem Befall eine sehr hohe
Schimmelpilzexposition vorhanden
sein kann.
Gefährdungsbeurteilung
Gebäudesanierungsarbeiten zur Beseitigung von Schimmelpilzbefall sind
nicht gezielte Tätigkeiten im Sinne der BioStoffV.
Auf Grund des wenig relevanten Infektionsrisikos der hier anzutreffenden
Schimmelpilze sind diese Tätigkeiten der Schutzstufe 1 zuzuordnen. Wegen
ihres allergisierenden und toxischen Potenzials sind jedoch zusätzlich
weitergehende Schutzmaßnahmen erforderlich.
Über die Haupteinflussfaktoren Dauer der Tätigkeit und zu erwartende
Expositionshöhe kann gemäß Abbildung 1 eine sogenannte Gefährdungsklasse
abgeleitet werden. Ziel ist, durch die Auswahl geeigneter
Sanierungsverfahren in eine möglichst niedrige Gefährdungsklasse zu
gelangen.
Downloadtipp:
www.bgbau.de/d/pages/koop/forschung/HdlAnlGebSan.pdf
07.02.2007
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Richtlinie VDI 4300 Blatt 10 (Entwurf):
Messen von Innenraumluftverunreinigungen -
Messstrategien bei der Untersuchung von Schimmelpilzen im Innenraum
Die von der Kommission Reinhaltung der Luft im VDI und DIN –
Normenausschuss KRdL neu herausgegebene Richtlinie VDI 4300 Blatt 10
behandelt die Messstrategie bei der Untersuchung von Schimmelpilzen im
Innenraum. Sie gibt in erster Linie eine Hilfestellung für die Ermittlung
von Schimmelpilzquellen. Die Richtlinie stellt unterschiedliche
Untersuchungsverfahren sowie Einsatzmöglichkeiten vor und beschreibt die
Aussagefähigkeit dieser Verfahren. Es werden Handlungsanweisungen für die
Begehung und die Bestandsaufnahme des betroffenen Raumes oder Gebäudes
sowie Hinweise zu geeigneten Probenahme- und Analysenverfahren gegeben, um
eine größtmögliche Vergleichbarkeit der gewonnenen Messdaten für eine
festgelegte Messaufgabe zu erzielen.
Schimmel an der Wand führt immer wieder zu Rechtstreitigkeiten zwischen
Mieter und Eigentümer: Sind falsches Lüftungsverhalten oder schlechte
Bausubstanz die Ursache für das gesundheitsschädliche
Schimmelpilzwachstum? Die gesundheitsschädliche Wirkung von Schimmelpilzen
beruht auf der Produktion von Pilzgiften (Mykotoxinen) oder allergen
wirksamen Stoffen. Möglicherweise werden auch Infektionen ausgelöst oder
verstärkt. Besonders gefährlich sind versteckte Schimmelpilzschäden, die
Krankheiten auslösen können, deren Ursachen über lange Zeit hin nicht zu
identifizieren sind.
Der Entwurf der Richtlinie VDI 4300 Blatt 10 ist ab Juli 2006 zum Preis
von 65,70 € beim Beuth Verlag in Berlin erhältlich. Unter der
Telefonnummer +49 (0) 30 26 01 22 60 ist der Verlag in Berlin erreichbar.
Einsprüche können bis zum 31.10.2006 geltend gemacht werden. Weitere
Informationen sowie Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/richtlinien
oder www.beuth.de möglich.
VDI, 21.06.2006
VDI 4300 Blatt 10
Richtlinienart: Technische Regel - Entwurf
Deutscher Titel: Messen von Innenraumluftverunreinigungen - Messstrategien
bei der Untersuchung von Schimmelpilzen im Innenraum
Englischer Titel: Measurement of indoor air pollution - Measurement
strategies for determination of mould fungi in indoor environment
Ausgabedatum: 2006-07
Einsprüche bis: 2006-10-31
Erhältlich in: deutsch
Herausgeber: Kommission Reinhaltung der Luft (KRdL) im VDI und DIN -
Normenausschuss
zugehörige Handbücher: VDI/DIN-Handbuch Reinhaltung der Luft - Band 5:
Analysen- und Messverfahren
Seitenanzahl: 36
Preis: 65,70 EUR
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DIN 68800 Holzschutz im Hochbau
DIN 68800-1:1974-05
Ausgabe: 1974-05
Holzschutz im Hochbau - Allgemeines
Titel (englisch): Protection of timber used in buildings; general specifications
DIN 68800-2:1996-05
Ausgabe: 1996-05
Holzschutz - Teil 2: Vorbeugende bauliche Maßnahmen im Hochbau
Titel (englisch): Protection of timber - Part 2: Preventive constructional
measures in buildings
DIN 68800-3:1990-04
Ausgabe: 1990-04
Holzschutz; Vorbeugender chemischer Holzschutz
Titel (englisch): Protection of timber; preventive chemical protection
Ersatz für: DIN 68800-3:1981-05
DIN 68805:1983-10
DIN 68800-4:1992-11
Ausgabe: 1992-11
Holzschutz; Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten
Titel (englisch): Wood preservation; measures for the eradication of fungi and
insects
Originalsprachen: Deutsch
Ersatz für: DIN 68800-4:1974-05
DIN 68800-5:1978-05
Ausgabe: 1978-05
Holzschutz im Hochbau; Vorbeugender chemischer Schutz von Holzwerkstoffen
Titel (englisch): Protection of timber used in buildings; preventive chemical
protection for wood based materials
Holzschutz
Reihe: Beuth Kommentar
Titel (deutsch): Holzschutz - Baulich - chemisch - bekämpfend - Erläuterungen zu
DIN 68800-2, -3, -4
Ausgabe: 1998-03
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Merkblätter Holzschutz
Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und
Denkmalpflege e.V. -WTA-, Referat 1 Holzschutz, München;
Der Echte Hausschwamm - Erkennung, Lebensbedingungen, vorbeugende Maßnahmen,
bekämpfende chemische Maßnahmen, Leistungsverzeichnis
Referat 1 Holz
WTA Merkblatt 1-2-05/D. Deutsche Fassung. Stand 2005 (überarb. Fassung).
2005, 32 S., 37 farb. Abb., 8 Tab., Geheftet
ISBN 978-3-8167-7009-1 | Fraunhofer IRB Verlag
"Dieses Merkblatt gibt in Ergänzung zur Holzschutz-Norm DIN 68800-4 (Holzschutz;
Bekämpfungsmaßnahmen gegen holzzerstörende Pilze und Insekten, Ausgabe Nov.
1992) und dem Kommentar (Ausgabe 1998) detailliert alle wesentliche Maßnahmen
wieder, die zu einer sach- und fachgerechten chemischen Bekämpfung des Echten
Hausschwamms erforderlich sind."
WTA
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