Widersinnige
Schimmelpilzbekämpfung
Ein methodischer Irrtum in der DIN 4108, Teil 2
Tabelle1:
Schimmelpilztemperatur JSch
(entsprechend einer rel. Feuchte.
Fsi
= 80%)
|
Ji |
Relative Feuchte der Raumluft (%) |
|
°C |
30% |
35% |
40% |
45% |
50% |
55% |
60% |
65% |
70% |
75% |
80% |
85% |
90% |
95% |
100 |
|
30° |
13,9 |
16,3 |
18,4 |
20,3 |
22,0 |
23,6 |
25,1 |
26,4 |
27,7 |
28,9 |
|
|
|
|
|
|
29° |
13,0 |
15,4 |
17,5 |
19,4 |
21,1 |
22,7 |
24,1 |
25,5 |
26,7 |
27,9 |
|
|
|
|
|
|
28° |
12,1 |
14,5 |
16,6 |
18,5 |
20,2 |
21,7 |
23,1 |
24,5 |
25,7 |
26,9 |
|
|
|
|
|
|
27° |
11,3 |
13,6 |
15,7 |
17,5 |
19,2 |
20,8 |
22,2 |
23,5 |
24,7 |
25,9 |
|
|
|
|
|
|
26° |
10,4 |
12,7 |
14,8 |
16,6 |
18,3 |
19,8 |
21,2 |
22,5 |
23,8 |
24,9 |
|
|
|
|
|
|
25° |
9,5 |
11,8 |
13,8 |
15,7 |
17,3 |
18,8 |
20,3 |
21,6 |
22,8 |
23,9 |
|
|
|
|
|
|
24° |
8,6 |
10,9 |
12,9 |
14,7 |
16,4 |
17,9 |
19,3 |
20,6 |
21,8 |
22,9 |
|
|
|
|
|
|
23° |
7,7 |
10,0 |
12,0 |
13,8 |
15,4 |
16,9 |
18,3 |
19,6 |
20,8 |
21,9 |
|
|
|
|
|
|
22° |
6,8 |
9,1 |
11,1 |
12,9 |
14,5 |
16,0 |
17,4 |
18,6 |
19,8 |
20,9 |
22,0 |
23,0 |
23,9 |
24,9 |
25,7 |
|
21° |
5,9 |
8,2 |
10,2 |
11,9 |
13,6 |
15,0 |
16,4 |
17,7 |
18,8 |
20,0 |
21,0 |
22,0 |
22,9 |
23,8 |
24,7 |
|
20° |
5,1 |
7,3 |
9,3 |
11,0 |
12,6 |
14,1 |
15,4 |
16,7 |
17,9 |
19,0 |
20,0 |
21,0 |
21,9 |
22,8 |
23,7 |
|
19° |
4,2 |
6,4 |
8,3 |
10,1 |
11,7 |
13,1 |
14,5 |
15,7 |
16,9 |
18,0 |
19,0 |
20,0 |
20,9 |
21,8 |
22,6 |
|
18° |
3,3 |
5,5 |
7,4 |
9,2 |
10,7 |
12,2 |
13,5 |
14,7 |
15,9 |
17,0 |
18,0 |
19,0 |
19,9 |
20,8 |
21,6 |
|
17° |
2,4 |
4,6 |
6,5 |
8,2 |
9,8 |
11,2 |
12,5 |
13,8 |
14,9 |
16,0 |
17,0 |
18,0 |
18,9 |
19,7 |
20,6 |
|
16° |
1,5 |
3,7 |
5,6 |
7,3 |
8,8 |
10,3 |
11,6 |
12,8 |
13,9 |
15,0 |
16,0 |
17,0 |
17,9 |
18,7 |
19,5 |
|
15° |
0,6 |
2,8 |
4,7 |
6,4 |
7,9 |
9,3 |
10,6 |
11,8 |
12,9 |
14,0 |
15,0 |
15,9 |
16,8 |
17,7 |
18,5 |
|
14° |
-0,3 |
1,9 |
3,7 |
5,4 |
7,0 |
8,3 |
9,6 |
10,8 |
12,0 |
13,0 |
14,0 |
14,9 |
15,8 |
16,7 |
17,5 |
|
13° |
-1,1 |
1,0 |
2,8 |
4,5 |
6,0 |
7,4 |
8,7 |
9,9 |
11,0 |
12,0 |
|
|
|
|
|
|
12° |
-2,0 |
0,1 |
1,9 |
3,6 |
5,1 |
6,4 |
7,7 |
8,9 |
10,0 |
11,0 |
|
|
|
|
|
|
11° |
-2,9 |
-0,8 |
1,0 |
2,6 |
4,1 |
5,5 |
6,7 |
7,9 |
9,0 |
10,0 |
|
|
|
|
|
|
10° |
-3,8 |
-1,7 |
0,1 |
1,7 |
3,2 |
4,5 |
5,8 |
6,9 |
8,0 |
9,0 |
|
|
|
|
|
Ergebnis:
Je nach Raumtemperatur und relativer
Feuchte der Raumluft müssen recht unterschiedliche Oberflächentemperaturen
Jsi
eingehalten werden. Bei einer Raumtemperatur von 20°C und einer relativen
Raumfeuchte von 50%, beim Tauwassernachweis werden diese Daten angenommen,
darf eine Oberflächentemperatur Jsi
von 12,6°C nicht unterschritten werden. Da bei einer
Strahlungsheizung die anliegenden Luftschichten infolge der höher
temperierten Wände erwärmt werden, erfüllen hier dann sogar
relative Raumfeuchten von über 80 % die vorgeschriebene
Randbedingung von 80% an der Wandoberfläche.
Beispiel:
Bei einer Raumlufttemperatur von 18°C würde eine relative Feuchte von 95%
eine Wandoberflächentemperatur von 20,8°C bedingen (dies würde dann 80%
rel. F. an der Wandoberfläche bedeuten). Eine Strahlungsheizung liefert
diese Wandtemperaturen.
Fazit:
Raumlufttemperatur und relative Feuchte der Raumluft bedingen eine ganz
bestimmte Oberflächentemperatur, um eine rel. Feuchte von 80% an der
Wandoberfläche einzuhalten – dies ist der Tabelle 1 zu entnehmen.
Tabelle 2:
Oberflächentemperatur Jsi
in °C bei fRsi = 0,7 und die
Grenze der relativen Feuchte gemäß
Fsi
= 80%
|
Ji |
40% |
Außenlufttemperatur
Je(°C) |
|
|
°C |
-15° |
-12° |
-10° |
-9° |
-8° |
-7° |
-6° |
-5° |
-4° |
-3° |
-2° |
-1° |
±0° |
+1° |
+2° |
|
30° |
16,5 |
17,4 |
18,0 |
18,3 |
18,6 |
18,9 |
19,2 |
19,5 |
19,8 |
20,1 |
20,4 |
20,7 |
21,0 |
21,3 |
21,6 |
|
29° |
15,8 |
16,7 |
17,3 |
17,6 |
17,9 |
18,2 |
18,5 |
18,8 |
19,1 |
19,4 |
19,7 |
20,0 |
20,3 |
20,6 |
20,9 |
|
28° |
15,1 |
16,0 |
16,6 |
16,9 |
17,2 |
17,5 |
17,8 |
18,1 |
18,4 |
18,7 |
19,0 |
19,3 |
19,6 |
19,9 |
20,2 |
|
27° |
14,4 |
15,3 |
15,9 |
16,2 |
16,5 |
16,8 |
17,1 |
17,4 |
17,7 |
18,0 |
18,3 |
18,6 |
18,9 |
19,2 |
19,5 |
|
26° |
13,7 |
14,6 |
15,2 |
15,5 |
15,8 |
16,1 |
16,4 |
16,7 |
17,0 |
17,3 |
17,6 |
17,9 |
18,2 |
18,5 |
18,8 |
|
25° |
13,0 |
13,9 |
14,5 |
14,8 |
15,1 |
15,4 |
15,7 |
16,0 |
16,3 |
16,6 |
16,9 |
17,2 |
17,5 |
17,8 |
18,1 |
|
24° |
12,3 |
13,2 |
13,8 |
14,1 |
14,4 |
14,7 |
15,0 |
15,3 |
15,6 |
15,9 |
16,2 |
16,5 |
16,8 |
17,1 |
17,4 |
|
23° |
11,6 |
12,5 |
13,1 |
13,4 |
13,7 |
14,0 |
14,3 |
14,6 |
14,9 |
15,2 |
15,5 |
15,8 |
16,1 |
16,4 |
16,7 |
|
22° |
10,9 |
11,8 |
12,4 |
12,7 |
13,0 |
13,3 |
13,6 |
13,9 |
14.2 |
14,5 |
14,8 |
15,1 |
15,4 |
15,7 |
16,0 |
|
21° |
10,2 |
11,1 |
11,7 |
12,0 |
12,3 |
12,6 |
12,9 |
13,2 |
13,5 |
13,8 |
14,1 |
14,4 |
14,7 |
15,0 |
15,3 |
|
20° |
9,5 |
10,4 |
11,0 |
11,3 |
11,6 |
11,9 |
12,2 |
12,5 |
12,8 |
13,1 |
13,4 |
13,7 |
14,0 |
14,3 |
14,6 |
|
19° |
8,8 |
9,7 |
10,3 |
10,6 |
10,9 |
11,2 |
11,5 |
11,8 |
12,1 |
12,4 |
12,7 |
13,0 |
13,3 |
13,6 |
13,9 |
|
18° |
8,1 |
9,0 |
9,6 |
9,9 |
10,2 |
10,5 |
10,8 |
11,1 |
11,4 |
11,7 |
12,0 |
12,3 |
12,6 |
12,9 |
13,2 |
|
17° |
7,4 |
8,3 |
8,9 |
9,2 |
9,5 |
9,8 |
10,1 |
10,4 |
10,7 |
11,0 |
11,3 |
11,6 |
11,9 |
12,2 |
12,5 |
|
16° |
6,7 |
7,6 |
8,2 |
8,5 |
8,8 |
9,1 |
9,4 |
9,7 |
10,0 |
10,3 |
10,6 |
10,9 |
11,2 |
11,5 |
11,8 |
|
15° |
6,0 |
6,9 |
7,5 |
7,8 |
8,1 |
8,4 |
8,7 |
9,0 |
9,3 |
9,6 |
9,9 |
10,2 |
10,5 |
10,8 |
11,1 |
|
14° |
5,3 |
6,2 |
6,8 |
7,1 |
7,4 |
7,7 |
8,0 |
8,3 |
8,6 |
8,9 |
9,2 |
9,5 |
9,8 |
10,1 |
10,4 |
|
13° |
4,6 |
5,5 |
6,1 |
6,4 |
6,7 |
7,0 |
7,3 |
7,6 |
7,9 |
8,2 |
8,5 |
8,8 |
9,1 |
9,4 |
9,7 |
|
12° |
3,9 |
4,8 |
5,4 |
5,7 |
6,0 |
6,3 |
6,6 |
6,9 |
7,2 |
7,5 |
7,8 |
8,1 |
8,4 |
8,7 |
9,0 |
|
11° |
3,2 |
4,1 |
4,7 |
5,0 |
5,3 |
5,6 |
5,9 |
6,2 |
6,5 |
6,8 |
7,1 |
7,4 |
7,7 |
8,0 |
8,3 |
|
10° |
2,5 |
3,4 |
4,0 |
4,3 |
4,6 |
4,9 |
5,2 |
5,5 |
5,8 |
6,1 |
6,4 |
6,7 |
7,0 |
7,3 |
7,6 |
|
|
50% |
|
55% |
|
|
60% |
|
|
65% |
|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ergebnis:
Je nach Raum- und Außenlufttemperatur
werden mit dem zulässigen Temperaturfaktor von 0,7 sehr unterschiedliche
Oberflächentemperaturen Jsi
zugelassen. Bei einer Raumtemperatur von 20°C und einer Außentemperatur
von –10°C, wie sie beim Tauwassernachweis angenommen werden, wird mit
dieser Temperaturfaktor-Regel eine Oberflächentemperatur
Jsi
von 11°C zugestanden - eine Temperaturreduzierung von 9 K wird also
akzeptiert. Lediglich bei einer Außenlufttemperatur von –5°C kommt man in
die Nähe der nach Tabelle 1 notwendigen Oberflächentemperatur von 12,6 °C,
nämlich 12,5°C.
Der Tabelle 2 sind
die Grenzen der relativen Feuchten zu entnehmen, die sich aus der
Raumlufttemperatur und der 80% Bedingung ergeben (hierzu dient die Tabelle
1). Eine Raumluft von 20°C und eine Außentemperatur von -10°C mit einer
gemäß Temperaturfaktor ”zulässigen” Oberflächentemperatur von 11°C bedingt
unter Beachtung der maximal 80%igen relativen Feuchte auf der
Wandoberfläche eine rel. Feuchte der Innenraumluft von 45% (die Grenze ist
als Treppe besonders markiert). Eine Außenlufttemperatur von –15°C würde
eine Wandoberflächentemperatur von 9,5°C ergeben – dies aber läßt nur eine
rel. Feuchte der Raumluft von 40,7% zu.
Somit muß festgestellt werden:
Je niedriger die Außenlufttemperatur,
desto niedriger wird mit dem Temperaturfaktor fRsi = 0,7 die
”zulässige” Oberflächentemperatur. Dies hat zur Folge, daß zur Vermeidung
von Schimmelpilz unter der Prämisse einer rel. Feuchte an der
Wandoberfläche von 80% die Innenraumluft immer trockener werden muß. Dies
aber sind irreale Forderungen. Man sieht, der Anspruch der DIN, mit dem
Temperaturfaktor Schimmelpilz bekämpfen zu können, ist ein kapitaler
Irrtum. Im DIN Ausschuß lag geistige Konfusion vor.
Fazit:
Diese unbedingt zu beachtenden Grenzen einer relativen Feuchte der
Innenraumluft zeigen den Unsinn dieses in DIN festgelegten Verfahrens, mit
dem Temperaturfaktor Schimmelpilzbildung vermeiden zu wollen. Der
Temperaturfaktor fRsi hat mit einem Schimmelbefall methodisch
überhaupt nichts zu tun.
Dies wird auch durch die DIN 4108, Teil 3
bestätigt.
Zunächst muß gesagt werden: Das
verwendete Berechnungsverfahren mit einem Temperaturfaktor fRsi
gilt nur unter stationären Bedingungen, dies steht sogar in der DIN
EN ISO 13788. Die Gültigkeit des U-Wertes wird also vorausgesetzt. Bei
speicherfähigen Konstruktionen und Solarenergieeintrag liegen jedoch
instationäre Verhältnisse vor; so daß hier eklatante Phantomrechnungen
herauskommen [2], [3].
Der Temperaturfaktor fRsi
wird: (1) 
|
|
Jsi
= JSch |
= |
raumseitige Oberflächentemperatur
(°C) |
|
|
|
Je |
= |
Außenlufttemperatur (°C) |
|
|
|
Ji |
= |
Innenlufttemperatur (°C) |
|
Aus dem Temperaturfaktor fRsi
wird dann gemäß DIN 4108, Teil 3, wiederum stationär und damit bei
speicherfähigen Baustoffen fehlerhaft, der erforderliche U-Wert berechnet.
Die Formel hierfür
lautet: (2)
(W/m²K)
(2)
(W/m²K)
Diese fehlerhaften und widersprüchlichen
Inhalte der DIN 4108, Teil 2, bezüglich der ”Vermeidung” von
Schimmelpilzbefall werden nun sogleich in den Fachmedien publiziert.
In [4] ist zu lesen: ”Der Faktor fRsi
(dimensionsloser Faktor zur Abschätzung der feuchteschutztechnischen
Qualität einer Wärmebrücke unter verschiedenen klimatischen
Randbedingungen nach DIN 4108-2) sollte immer gleich oder größer 0,7
betragen. Ein Wert unterhalb 0,7 führt zu einer Kapillarkondensation und
erhöht damit das Risiko einer Schimmelpilzbildung erheblich”.
Diese Falschaussage gipfelt in der
Feststellung:
”Faktor zur Vermeidung von
Schimmelpilzbildung: fRsi > 0,7”
Hier wird bauphysikalischer Unfug
verbreitet.
Auch in [5] steht: ”Tauwasser auf der
Bauteiloberfläche ist grundsätzlich zu vermeiden. Ein ausreichender Schutz
vor Schimmelpilz wird sichergestellt, wenn ein Temperaturfaktor von fRsi
³
0,7 eingehalten wird”. Dann
wird ausgesagt, daß die gemäß vorgegebener Randbedingungen von
Ji
= 20°C und Je
= -5°C sich ergebende Oberflächentemperatur mindestens 12,6°C betragen
müsse (statt 12,5°C). Die methodischen Fehler und Irrtümer der DIN werden
also auch hier komplett und widerspruchslos übernommen.
Resümee:
Im Glauben, erarbeitete DIN-Inhalte
sogleich weit streuend und ”heilsbringend” verkünden und verbreiten zu
müssen, stehen folgsame Hilfstruppen stets zur Verfügung. Diese übernehmen
dann eilfertig und unwissend die kapitalen Irrtümer in den DIN-Normen -
gläubige Jünger verdummen durch diesen DIN-Unsinn die Fachwelt.
Literatur
[1]
Meier, C:: Richtig bauen und lüften. Ursachenbekämpfung:
Anti-Schimmelpilz-Strategien. Bautenschutz und Bausanierung (B + B), 2003,
H. 4, S. 50.
[2]
Meier, C:: Richtig bauen – Bauphysik im Widerstreit – Probleme und
Lösungen. Renningen-Malmsheim: expert verlag, 2. Auflage 2003, 265 Seiten.
ISBN: 3-8169-2187-6
[3]
Meier, C:: U-Wert-Auseinandersetzung. Bautenschutz und Bausanierung
(B + B), 2003, H. 7, S. 45.
[4]
Horschler, S:: Die neue Energieeinsparung. Anforderung an Planung
und Ausführung – Stand 07/2002; in: VBN-Sonderheft ”Topthema Wärme
Energie”, Dämmen wir uns krank? Pro und Kontra Wärmeschutz und
Energieeinsparung 2003, S. 23.
[5]
Pohlenz, R:: Diffusion und Tauwasserbildung. Bericht vom 5.
Berliner Bauschadenstag. Bautenschutz und Bausanierung (B + B), 2003, H.
2, S. 10.
Damit Feuchteschäden und somit auch die Schimmelpilzbildung vermieden
werden, gehört zu einer ”fortschrittlichen” Bauweise gemäß
Energieeinsparverordnung mittlerweile auch eine Lüftungsanlage. Insofern
wird sie nun zum Standard einer geforderten Niedrigenergiebauweise erhoben.
Ist dieses Ansinnen gerechtfertigt, ist diese Vorgehensweise richtig?
Kritikwürdige
Heizungskonzepte
In
der Mehrzahl werden Konvektionsheizungen eingebaut, die erst die
Voraussetzung für eine Lüftungsanlage bilden; keine Konvektionsheizung
bedeutet halt keine Lüftungsanlage. Bei einer Konvektionsheizung wird nun
die Luft als Energietransportmittel benutzt – und arg mißbraucht. Immerhin
ist Luft und damit Sauerstoff (21%) das wichtigste Lebensmittel für den
Menschen; deshalb verdient es diese Verwendung nicht. Da die erwärmte
Raumluft hierbei die umschließenden Wände erwärmt, sind die Oberflächen
dadurch kühler als die Raumluft – und nur deshalb kann Kondensat und damit
Schimmelpilz entstehen.
Um
dies zu vermeiden, muss eine Strahlungsheizung gewählt werden [1]. Die
Vorteile sind:
1.
Eine Wärmestrahlung erwärmt keine Luft, sondern nur
feste Körper oder Flüssigkeiten. Luft ist diatherm, daher bleibt die
Raumluft kühl und angenehm.
2.
Da deshalb die Umfassungstemperaturen stets höher sind
als die Lufttemperatur, entsteht auch kein Kondensat, also auch kein
Schimmelpilz.
3.
Bei dem aus hygienischen Gründen notwendigen
Luftaustausch wird infolge niedriger Lufttemperaturen Energie gespart.
4.
Infolge der ruhenden Luft (keine Staubaufwirbelung)
wird eine geringe Luftwechselrate ermöglicht. Dies spart wiederum Energie.
5.
Alle Oberflächentemperaturen im Raum gleichen sich
durch Strahlungsausgleich an. Es entstehen gleichmäßig temperierte
Umfassungsflächen einschließlich der Möbel – man fühlt sich wohl und
behaglich.
6.
Die langwellige Wärmestrahlung durchdringt kein
normales Glas, sie verbleibt im Raum und erzeugt damit einen
”Treibhauseffekt”. Dadurch werden ”Wärmeschutzgläser” mit kleinen U-Werten
überflüssig.
Diese Vorteile erzwingen geradezu eine Strahlungsheizung – und machen eine
Konvektionsheizung und damit eine Lüftungsanlage überflüssig. Das bisherige
Ziel in der Heiztechnik, mit einer Konvektionsheizung Raumlufttemperaturen
zu gewährleisten, muss aufgegeben werden zugunsten der Aufgabe, mit einer
Strahlungsheizung temperierte Wände zu schaffen. Bei einer Strahlungsheizung
würde auch die Notwendigkeit ständigen Lüftens zur Vermeidung von
Schimmelpilz entfallen. Eine Lüftungsanlage kann man sich ersparen.
Feuchtebelastung der
Außenkonstruktion
Die verstärkt auftretenden Feuchte- und
damit Bau- und Gesundheitsschäden (auch durch Schimmelpilzbildung) sind
einmal auf zu hohe relative Feuchten der Innenraumluft, aber auch auf eine
mißverstandene zukunftsweisende, energiesparende Bauweise (Leichtbauweise
und Wärmedämmverbundsysteme) zurückzuführen [2], [3]. Wichtig ist:
1.
In einer Außenkonstruktion ist der diffusive und
kapillare Feuchtetransport zu gewährleisten. Die DIN behandelt nur die
Diffusion, nicht aber die Sorption, eben das kapillare
Feuchteverhalten. Diese Beschränkung der DIN auf die Diffusion führt zu
fehlerhaften und fragwürdigen bauphysikalischen Beurteilungen von
Außenkonstruktionen.
2.
Die DIN 4108 von 1952 (sinngemäß auch die von 1960)
enthielt bezüglich der Diffusion noch folgende Aussage: ”Auch im Innern
von unsachgemäß aufgebauten Bauteilen kann Tauwasser auftreten,
besonders dann, wenn sie mehrschichtig und die Schichten unzweckmäßig
hintereinander angeordnet sind. Derartiges Tauwasser kann den
Wärmedurchlaßwiderstand der Bauteile bedeutend herabsetzen, außerdem
Bauschäden verursachen”. Das war klar und eindeutig. Heute dagegen wird
gemäß DIN ”als technischer Fortschritt” im Winter bis zu 1 Liter Tauwasser
pro m² zugelassen – ein Zugeständnis der DIN an die feuchtigkeitsfördernden
Chemieprodukte der Industrie.
3.
Durch die von DIN sanktionierten, meist
sorptionsdichten und diffusionsbehindernden äußeren Schichten von
Wärmedämmverbund- und Leichtbausystemen wird die Entfeuchtung der
Konstruktion nach außen hin stark beeinträchtigt bzw. sogar verhindert.
4.
Die dann notgedrungen nach innen orientierte
”Entfeuchtung” wird allerdings von innen liegenden Dampfsperren und -bremsen
behindert bzw. ganz blockiert. Auch die ”Intelligente Dampfbremse” [4] kann
hier nicht weiterhelfen und muss deshalb ebenfalls als eine fehlerhafte
bautechnische Lösung angesehen werden. Bleibende Durchfeuchtung der
Außenbauteile mit Schimmelpilzbildung an der Innenwand sind die
zwangsläufigen Folgen.
5.
Durch fehlende Speicherfähigkeit der äußeren
Putzschicht (besonders bei WDVS, aber auch bei Leichtkonstruktionen)
unterkühlt nachts die Oberfläche infolge Abstrahlung derart stark, dass
Kondensation der Nachtluft und damit Algenbildung meist nicht zu vermeiden
sind.
6.
Um Algenbildung zu verhinderen, wird von
WDVS-Anbietern deshalb verlangt, der Endschicht Algizide zuzusetzen
Geschieht dies nicht, hat der WDVS-Fachbetrieb ”unfachmännisch” gehandelt
und muss die Kosten für die Beseitigung des Algenbewuchses tragen
(Landgericht Frankfurt/Main 3-13 O 104/96). Giftmischerei gehört also
heutzutage zum ”Stand der Technik”. Allerdings wird richterlich geahndet,
auf diese schwerwiegende Problematik hinzuweisen, da durch eine ”richtige
Behandlung der Oberfläche”, wie den Einsatz fungizider Mittel, Algenwachstum
vermieden werden kann (Landgericht Wiesbaden 13 O 120/03). Das Sick-Building
Syndrom wird also allgemein gehegt und gepflegt.
Hohe relative
Innenraumfeuchten
Fragwürdige
Lüftungskonzepte
Zur Vermeidung von Schimmelpilz muss neben
einer sorptionsfähigen Außenkonstruktion eben auch gelüftet werden. Folgende
Lüftungsgewohnheiten können genannt werden:
1.
Ursprünglich wurde über das Kippfenster gelüftet. Dies
wurde verworfen, weil damit die aufsteigende Wärme des unter dem Fenster
angebrachten Heizkörpers direkt ins Freie gelangt - Energieverschwendung.
2.
Nun hieß die Empfehlung ”Stoßlüftung”; dies ist die
aktuelle Variante. Aber auch diese ist nicht zu empfehlen, da mit steigender
relativer Feuchte der Wärmeinhalt der Raumluft ansteigt. Wer feuchte Luft
und damit auch sehr energiereiche Luft hinauslüftet, ist ebenfalls ein
Energieverschwender.
3.
Das Lüften muss deshalb in einer Art erfolgen, die ein
Ansteigen der relativen Feuchte grundsätzlich in normalen Grenzen hält –
dies ist die permanente Lüftung. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: die
Lüftungsanlage und das undichte Fenster.
4.
Eine Lüftungsanlage ist teuer, sie muss aus
hygienischen Gründen stets gewartet werden (Verschmutzung und Verkeimung der
Kanäle) und verbraucht Antriebsenergie. Es muss deshalb im Wohnungsbau
ernsthaft davon abgeraten werden. Entlarvend war der Hinweis im Entwurf der
EnEV vom 29. 11. 2000, §10 (4), dass Lüftungsanlagen jährlich zu warten
sind. Jetzt fehlt dieser Absatz (4), doch sicher wird bald festgestellt
werden, dass ”die Hygiene nicht mehr gewährleistet sei”. Anlagenbauer können
also später durch langfristige Wartungsverträge die Einnahmen stabilisieren.
In Schweden muss bereits jährlich ein Hygieniker die Lüftungsanlage
überprüfen und die Unbedenklichkeit bestätigen.
5.
Es gibt dazu jedoch auch Alternativlösungen, die
hygienisch einwandfrei sind und nichts kosten – früher wurden sie gebaut,
die nicht ganz dichten Fenster als energiesparende Permanent-Lüfter. Das
”undichte Fenster” ist die einzige kostengünstige und überschaubare
Konstruktion, um einen Feuchtestau der Raumluft und damit Feuchteschäden zu
vermeiden – eine uralte Lüftungsvariante.
6.
Sogar die ”Industrie” hat sich darauf eingestellt. Sie
bietet ”undichte” Dichtungen an (Noppen auf dem Dichtungsband), empfiehlt
Lüftungsschlitze und -klappen im Fensterrahmen (auch mit Staudruckbremse)
oder entfernt lapidar wieder die Lippendichtung. Gegenüber dem in den
Verordnungen geforderten ”Fugendurchlaßgrad” bedeutet dies ein Salto Mortale
rückwärts – Schizophrenie im konstruktiven Denken.
7.
Warum eigentlich kann man zum Lüften nicht einfach das
Fenster aufmachen – frische Luft und die Verbundenheit zur Außennatur läßt
dies am wünschenswertesten erscheinen.
Die
Lüftungsanlagenindustrie jedoch ist da ganz anderer Meinung. Nach ihren
Vorstellungen müssten Lüftungs- und Klimaanlagen – ohne und vor allem mit
Wärmerückgewinnung zur Standardausrüstung einer jeden Wohnung gehören. Davor
muss gewarnt werden – dies alles ist äußerst unwirtschaftlich – und
hygienisch problematisch. ”Wohnmaschinen” sind strikt zu vermeiden.
Luftdichtheit der
Außenkonstruktion
Zur
Funktionsfähigkeit von Lüftungs- und Klimaanlagen muss die Luftdichtheit der
Außenhülle gewährleistet sein. Deshalb ist hierzu anzumerken:
1.
Zur Begründung der zu prüfenden ”Luftdichtheit” durch
Blower Door werden nicht die dadurch zwangsläufig auftretenden
Feuchteschäden, sondern stets die ”energetischen” Lüftungsverluste genannt.
Diese aber sind unbedeutend.
2.
Durch die in den Verordnungen eingearbeiteten
Konstanten ergibt sich pro Stunde bei 0,8 fachem Luftwechsel ein
Luftvolumenstrom von 2 m³/m² Nutzfläche, bei 0,7 fachem Luftwechsel ein
Luftvolumenstrom von 1,75 m³/m² Nutzfläche und bei 0,6 fachem Luftwechsel
ein Luftvolumenstrom von 1,50 m³/m² Nutzfläche.
3.
Diese Luftvolumenströme lassen eine Undichtheit (z. B.
in [6] von 15 m³/h) zu einem unbedeutenden Nichts schrumpfen. Mit dieser
beispielhaft gewählten ” Leckage” von 15 m³/h würde sogar die ”verordnete”
Lüftung für 7,5 m², für 8,57 m² bzw. für 10 m² Grundfläche abgedeckt werden,
energetisch also völlig in Ordnung. Mit dem Horrorszenario einer dadurch
energetisch nicht zu verantwortenden Energieverschwendung, wie in [6]
deklariert, wird damit nur vom eigentlichen Problem der Feuchteschäden durch
unbelüftete Leichtkonstruktionen abgelenkt.
4.
Dieser ”unbeabsichtigte” Luftvolumenstrom nach außen
von 15 m³/h würde sogar, wenn dadurch kein Kondensat in der
Außenkonstruktion entsteht, eine notwendige Grundlüftung gewährleisten, die
in schlecht belüfteten Räumen eine hohe relative Luftfeuchte und damit die
Schimmelpilzbildung verhindern würde.
Obgleich die bisher geforderte Dichtheit der Fenster zu großen Feuchte- und
Schimmelschäden führte, wird weiterhin nach EnEV § 5 das ”dichte Fenster”
zur Bedingung gemacht. Lieber weicht man zu einem ”undicht gemachten”
dichten Fenster aus (perforierte Dichtung, Lüftungsschlitze im Rahmen,
eingebaute Lüftungsklappen), als nun grundsätzlich davon Abstand zu nehmen.
Als ”Erfolgsrezept” gegen die Dichtheit wird nun die Lüftungsanlage
propagiert. Ein falscher Weg wird konsequent beibehalten – zum Schaden der
Nutzer.
Zu hohe Lüftungsraten:
Um
Lüftungsanlagen am Markt durchzusetzen, werden in den Verordnungen viel zu
hohe Lüftungsraten vorgeschrieben. Die EnEV sieht hier einen 0,6 bzw.
0,7fachen Luftwechsel vor.
Dabei muss auf Folgendes hingewiesen werden:
1.
Ein stündlicher 0,6facher Luftwechsel bedeutet für 24 Stunden den
vollständigen 14,4fachen Austausch der Innenraumluft.
2.
Ein 0,7facher Luftwechsel bedeutet den 16,8fachen Austausch der
Innenraumluft.
3.
Ein 0,8facher Luftwechsel (WSchVO 1995) bedeutete den 19,2fachen
Austausch der Innenraumluft.
Es
ist leicht zu erkennen, dass derartige rechnerisch zu berücksichtigende
Lüftungsraten rettungslos überdimensioniert sind. Wer tauscht im Wohnungsbau
schon ca. 14mal, 17mal bzw. 19mal die gesamte Innenraumluft aus? Dies sind
unsinnige Vorgaben, die jedoch in den ”Verordnungen” festgeschrieben sind.
Bei einem dreimaligen Austausch (morgens, mittags, abends – schon sehr hoch
gegriffen) würde sich lediglich eine stündliche Lüftungsrate von 0,125
einstellen. Die in der Literatur, z. B. in [7], geforderte
”Mindestlüftungsrate” von 0,5 charakterisiert bereits den damals schon
eingeschlagenen und beabsichtigten Trend zum Einbau von Lüftungsanlagen (der
Autor ist Maschinenbauer).
Ausreichende
Luftqualität
Bei
einer Konvektionsheizung würde infolge der Luftumwälzung, die zu einer
staubhaltigen Luft führt (und deshalb zur Bindung der Staubpartikel auch
feucht sein muss), etwa ein 0,2facher Luftwechsel anzustreben sein
(4,8facher Luftwechsel in 24 Stunden). Bei einer Strahlungsheizung kann
dieser Wert noch weiter reduziert werden – ein 0,1 bis 0,15facher
Luftwechsel dürfte den Erfordernissen entsprechen und deshalb völlig
ausreichend sein.
Konsequenzen
Diese nachweisbar bewährten und erprobten
bautechnischen Hinweise zur Lüftungsproblematik werden durch unsinnige
Verordnungen und eine sich absurd gebärdende ”Lüftungstechnik” mißachtet
[8]. Die Industrie und eine opportune Wissenschaft sind leider gegen
die einfachsten, solidesten und bewährtesten Lösungen und versuchen diese
durch ”DIN-Vorschriften” zu verhindern [9]; sie sind halt sehr kostengünstig
und langlebig und daran ist eben nichts zu verdienen. Bewährtes
Erfahrungswissen wird durch einen pseudowissenschaftlich-bürokratischen
Aktionismus verdrängt.
Eine notwendigerweise kundenfreundliche Lüftungstechnik ist derzeit am Markt
nicht zu erkennen, man befindet sich damit weiterhin auf einem
industriegenehmen Pfad. Deshalb müssen im Interesse der Kunden – und nur
darum geht es - die Weichen neu gestellt werden. Die Zeit ist reif – die
Bauschäden nehmen überhand. Es muss endlich wieder richtig gebaut werden
[10].
Literatur
[1]
Meier, C:: Die Behaglichkeits-Maxime. Heiztechnik: Strahlungsheizung
als Alternative zur Konvektionsheizung. Bauen im Bestand (B + B), 2004, Nr.
7, S. 47.
[2]
Meier, C:: Richtig bauen und lüften. Ursachenbekämpfung:
Anti-Schimmelpilz-Strategien. Bauen im Bestand (B + B), 2003, Nr. 4, S. 50
[3]
Meier, C:: Widersinnige Bekämpfung – Methodischer Irrtum zur
Schimmelpilzbeseitigung. Bauen im Bestand (B + B), 2004, Nr. 5, S. 47.
[4]
Künzel, H. M:: Feuchtesichere Altbausanierung mit neuartiger
Dampfbremse. Bundesbaublatt 1996, H. 10, S. 798.
[5]
Erhorn, H:: Schimmelbildung in Wohnungen. deutsche bauzeitung 1990,
H. 5, S. 89.
[6]
Pohl, W. H:: Wärmeschutzverordnung 1995 - Konsequenzen für die
Konstruktion von Anschlußpunkten. Baumeister-Sonderheft Oktober 1995, S. 12.
[7]
Gertis, K:: Tauwasserbildung in Außenwandecken; Kritische
bauphysikalische Anmerkungen zu einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm.
Deutsches Architektenblatt 1983, H. 10, S. 1045.
[8]
Meier, C:: Energieeinsparverordnung – ein Mißgriff. Methodische und
inhaltliche Kritik. VBN-Info Sonderheft ”Topthema Wärme Energie”, VBN
Seminare GmbH Bremerhaven, S. 85.
[9]
Meier, C:: DIN-Normen, EnEV und die Sachverständigen. Bauen im
Bestand (B + B), 2004, Nr. 3, S. 38.
[10]
Meier, C:: Richtig bauen – Bauphysik im Widerstreit – Probleme und
Lösungen. Renningen-Malmsheim: expert verlag, 3. Auflage 2004, 271 Seiten.
ISBN: 3-8169-2394-1.
18.01.2006
nach oben
Schimmelpilzbefall – Muß
beim Altbau wirklich gedämmt werden?
Bei Schimmelpilzbefall gibt es zwei
Argumentations-Lager:
1) Die Bausubstanz sei schuld
2) Das Wohnverhalten der Nutzer sei
schuld.
Wie müssen
die bauphysikalischen Zusammenhänge gesehen werden, um hier den Nebel zu
lichten?
Zur Bausubstanz:
Die DIN 4108 war ursprünglich eine
Hygiene-Norm, die Kondensatschäden und damit Schimmelpilzbefall
verhinderte. Die DIN 4108 von 1960 forderte für das Wärmedämmgebiet II
(der übliche Normalfall) einen Wärmedurchlaßwiderstand 1/L
von mindestens 0,55 m²h°/kcal bzw. 0,473 m²K/W (daraus folgt ein U-Wert
von maximal 1,55 W/m²K). Die DIN von August 1981 forderte dagegen generell
einen Wärmedurchlaßwiderstand 1/L
von mindestens 0,55 m²K/W bzw. einen Wärmedurchgangskoeffizienten k (U)
von maximal 1,39 W/m²K.
Unter dem Aspekt der Schimmelpilzbildung
hat also eine bestehende Altbausubstanz, erbaut bis 1981, einen U-Wert von
1,55 W/m²K, erbaut ab 1981 dann einen U-Wert von 1,39 W/m²K einzuhalten.
Dies dürfte gewährleistet sein. Bei einer Außentemperatur von –10°C und
einer Innenraumtemperatur von 20°C (DIN-Vorgaben) führt die gängige
Rechenmethode damit zu einer Oberflächentemperatur von 14,0°C (bis 1981)
und von 14,6°C (ab 1981). Zur Vermeidung von Schimmelpilz bedeutet diese
Temperatur eine recht erhebliche, jedoch noch zu duldende
Oberflächenabkühlung. Diese Abkühlung darf jedoch nicht noch verstärkt
werden durch mangelhafte Wärmezufuhr infolge ungünstiger Möblierung.
Weshalb kommt es dann aber trotzdem immer
wieder zur Schimmelpilzbildung?
Luft nimmt je nach Lufttemperatur
unterschiedliche Mengen an Wasserdampf auf. 20°C warme Luft kann maximal
17,3 g/m³, 10°C warme Luft dagegen nur 9,4 g/m³ aufnehmen. Eine Luft von
20°C und einer relativen Feuchte von z. B. 60% enthält dann 0,6 x 17,3 =
10,4 g/m³ Wasserdampf. Wird nun diese Luft auf eine Temperatur abgekühlt,
bei der diese 10,4 g/m³ Wasserdampfgehalt 100% relative Feuchte bedeuten,
ist die Taupunkttemperatur erreicht – es erfolgt Kondensatbildung.
Die Tabelle 1 der DIN 4108, Teil 5,
enthält die Taupunkttemperaturen für unterschiedliche Raumlufttemperaturen
und relative Feuchten. Hier ein Ausschnitt, der die
Oberflächentemperaturen von 14,0°C (bis 1981) und 14,6°C (ab 1981) genauer
fixiert:
|
|
|
nach Tabelle 1 |
genauer |
|
|
|
rel. Feuchte |
Js
(°C) |
rel. Feuchte |
Js
(°C) |
|
bis 1981 |
20°C |
65% |
13,2 |
68% |
14,0 |
|
ab 1981 |
20°C |
70% |
14,4 |
71% |
14,6 |
Bei 20°C Raumtemperatur würde eine
Bausubstanz, erbaut vor 1981, eine relative Feuchte von 68%, eine
Bausubstanz nach 1981 dagegen noch eine relative Feuchte von 71%
verkraften.
Schlußfolgerung:
Bei einer Altbausubstanz tritt erst bei
erhöhten Raumfeuchten Kondensation und damit die Gefahr von
Schimmelpilzbildung auf.
Konsequenz:
Es müssen
höhere Raumfeuchten vermieden werden. Dies geschieht durch einen ständigen
Luftaustausch zwischen innen und außen – eben durch Lüften. Ausreichend
dimensionierte Lüftungsöffnungen (Lüftungsschlitze im Rahmen) bzw.
luftdurchlässige Fenster (Entfernen der oberen Lippendichtung oder
Verwendung einer luftdurchlässigen Dichtung ! – diese wird sogar von der
Industrie angeboten) gewährleisten diesen Luftaustausch. Allerdings wird
damit in bestechender Weise das schizophrene Denken beim Bauen
charakterisiert – einmal wird das ”dichte Fenster” wegen der
Energieeinsparung verlangt (Verringerung der Lüftungswärmeverluste), dann
aber wird wieder das ”undichte Fenster” wegen der Schimmelpilzbildung
empfohlen! (Vermeidung hoher relativer Feuchten).
Zur Schimmelpilzbildung:
a)
In einer Außenkonstruktion ist immer der diffusive und der
kapillare Feuchtetransport zu beachten. Die DIN behandelt nur die
Diffusion, nicht aber die Sorption, eben den kapillaren
Feuchtetransport. Diese Beschränkung der DIN auf die Diffusion führt zu
fehlerhaften und fragwürdigen Beurteilungen von Außenkonstruktionen.
b)
Die DIN 4108 von 1952 (sinngemäß auch die von 1960) enthielt
bezüglich der Diffusion noch folgende Aussage: ”Auch im Innern von
unsachgemäß aufgebauten Bauteilen kann Tauwasser auftreten, besonders
dann, wenn sie mehrschichtig und die Schichten unzweckmäßig hintereinander
angeordnet sind. Derartiges Tauwasser kann den Wärmedurchlaßwiderstand der
Bauteile bedeutend herabsetzen, außerdem Bauschäden verursachen”. Heute
dagegen wird ”als technischer Fortschritt” bis zu 1 Liter Tauwasser pro m²
zugelassen – ein Zugeständnis der DIN an die Chemieprodukte der Industrie
– nach früherer Auffassung wäre dies also eine unsachgemäße Konstruktion.
Auf die DIN ist deshalb kein Verlaß, wenn es um kundenfreundliche
Konstruktionen geht.
c)
Durch die von DIN sanktionierten, meist sorptionsdichten und
diffusionsbehindernden äußeren Schichten von Wärmedämmverbund- und
Leichtbausystemen wird die Entfeuchtung der Konstruktion nach außen hin
stark beeinträchtigt.
d)
Die dann notgedrungen nach innen orientierte ”Entfeuchtung” fördert
die Schimmelpilzbildung an der Innenwand.
e)
Diese nach innen orientierte Entfeuchtung wird dann noch von innen
liegenden Dampfbremsen, auch ein Dispersionsanstrich gehört dazu,
behindert. Bleibende Durchfeuchtung der Außenbauteile ist die
zwangsläufige Folge.
f)
Durch fehlende Speicherfähigkeit der äußeren Putzschicht (besonders
bei WDVS) unterkühlt nachts die Oberfläche infolge Abstrahlung derart
stark, daß Kondensation der Nachtluft und damit Algenbildung meist nicht
zu vermeiden sind.
g)
Um Algenbildung zu
verhindern, wird von WDVS-Herstellern empfohlen, umweltverträgliche
Algizide einzusetzen. Dem Fassadenanstrich werden deshalb Fungizide
beigemengt, also giftige Bestandteile, die durch den Regen ausgewaschen
werden und dann im Boden versickern. Damit aber fehlt der ”Schutz” der
Fassade, die Algen kommen dann etwas später. Das Sick-Building Syndrom
wird also gehegt und gepflegt.
·
Die Ursachen der
Schimmelpilzbildung werden nicht beseitigt,
·
Ein Wärmedämmverbundsystem
verschlechtert wegen fehlender Sorption und verminderter Diffusion das
Feuchteverhalten der Außenwand,
·
eine zusätzliche Dämmung ist
energetisch höchst umstritten und darüber hinaus auch noch
unwirtschaftlich.
Als Sanierungs-Maßnahme sollte deshalb die
Dichtheit der Fenster beseitigt und z. B. die obere Lippendichtung
herausgenommen werden. Außerdem ist darauf zu achten, daß die Wärmezufuhr
für die Außenwand nicht beeinträchtigt wird. Diese einfachen Mittel
reichen aus, um den Schimmel wirkungsvoll zu bekämpfen.
12.05.2003
nach oben
Bautechnische Lösungen gegen Schimmelpilz
Schimmelpilz ist derzeitig hochaktuell. Symposien und Seminare
schießen wie (Schimmel) Pilze aus der Erde. Gegenstand der Erörterungen sind
Gesundheitsstörungen und die juristischen, chemischen und mikrobiologischen Folgen einer
Schimmelpilzbelastung. Bewertung und Sanierung von Schäden stehen im Vordergrund.
Viel zielführender wären dagegen Klärungen über Bautechniken,
die Schimmelpilzbelastungen von vornherein ausschließen.
Welche bauphysikalisch wichtigen Fakten und konkreten Hinweise wären hier zu beachten?
Strahlungsheizung
Beim Einbau einer Heizung in einem Gebäude werden als Heizkörper
Strahlplatten vorgesehen, die nicht allein wegen der ästhetischen Vorzüge, sondern wegen
der Energiebilanz und der physiologischen Vorteile für den Nutzer zu bevorzugen sind.
Temperierte Wände erfüllen ebenfalls die Voraussetzungen für eine Strahlungsheizung
(Hüllflächen-Temperierung).
Die Vorteile einer Strahlungsheizung stützen sich dabei auf
folgende physikalische Grundlagen:
- Wärmestrahlung (oder Temperaturstrahlung) ist eine elekromagnetische
Welle, wie das Licht, der Strom, die Mikrowelle.
- Die Strahlleistung gehorcht dem Stefan-Boltzmannschen Gesetz, das
heißt, sie ist proportional zur vierten Potenz der absoluten Temperatur.
- Eine Wärmestrahlung erwärmt keine Luft, sondern nur Materie (fest
oder flüssig). Sie ist diatherm, die Raumluft bleibt deswegen kühl und angenehm.
- Da die Umfassungstemperaturen eines Raumes deshalb stets höher sind
als die Lufttemperatur, entsteht auch kein Schimmelpilz Luft kondensiert nur bei
Abkühlung.
- Bei dem aus hygienischen Gründen notwendigen Luftaustausch wird
infolge der niedrigen Lufttemperaturen Energie gespart.
- Alle Oberflächentemperaturen im Raum gleichen sich durch
Strahlungsausgleich an. Es entstehen dadurch gleichmäßig temperierte Umfassungsflächen
einschließlich der Möbel man fühlt sich wohl und behaglich.
- Die langwellige Wärmestrahlung einer Strahlungsheizung durchdringt
kein normales Glas. Sie verbleibt im Raum und erzeugt damit einen
Treibhauseffekt. Dadurch werden Wärmeschutzgläser mit kleinen
U-Werten überflüssig.
Diese physikalischen Gesetzlichkeiten erzwingen geradezu die Wahl
einer Strahlungsheizung. Die praktizierende Heiztechnik jedoch berücksichtigt diese
Vorzüge leider nicht.
Die Wärmeleistung einer Konvektionsheizung verhält sich
proportional zur Übertemperatur dies ist richtig. Bei der
Strahlungsheizung jedoch wäre dies falsch (siehe Punkt 2.). Eine analoge Behandlung von
Konvektions- und Strahlungsheizung ist deshalb ein physikalischer Fauxpas wird aber
stets praktiziert und sogar in Prüfberichten so gehandhabt.
Bereits installierte Strahlungsheizungen zeigen deutlich, dass diese
in Zukunft eine immer größer werdende Verbreitung finden werden.
Strahlplattenheizkörper und Temperierte Wandflächen werden in
völlig neue Dimensionen einer fortschrittlichen und gesunden Heiztechnik vorstoßen.
Feuchteschutz der Außenkonstruktion
Verstärkte Feuchte- und damit Bau- und Gesundheitsschäden sind
Folgen der verstärkten Durchsetzung zukunftsweisender, energiesparender
Bauweisen, wobei das Wärmedämmverbundsystem und die Leichtbauweise eine dominierende
Rolle spielen.
Was ist zur Vermeidung von Schäden hierbei zu beachten?
- Verantwortlich für Oberflächen-Kondensat (nur bei einer
Konvektionsheizung möglich) ist die zu hohe relative Feuchte im Raum. Diese entsteht
durch unzureichendes Lüften und Heizen.
- Ein schlechter U-Wert der Außenkonstruktion ist gegenüber der
relativen Feuchte der Raumluft von völlig untergeordneter Bedeutung. Ein
guter U-Wert kann die verheerende Wirkung einer zu hohen relativen Feuchte
nicht kompensieren (nur bei einer Konvektionsheizung).
- Der kapillare und diffusive Feuchtetransport ist in einer
Außenkonstruktion zu gewährleisten. Die DIN behandelt allerdings nur die Diffusion,
jedoch nicht die Sorption, eben den kapillaren Feuchtetransport. Dies führt zu
fehlerhaften Beurteilungen.
- Durch meist sorptionsdichte und diffusionsbehindernde äußere
Schichten von Wärme-dämmverbund- und Leichtbausystemen wird die Entfeuchtung der
Konstruktion nach außen stark beeinträchtigt. Durchfeuchtung der Konstruktion ist die
zwangsläufige Folge.
- Die dann verstärkt nach innen orientierte Entfeuchtung
fördert die Schimmelpilzbildung an der Innenwand. Die Schimmelhäuser sind
viel diskutierte Sanierungsobjekte. Viele neue Wohnungen sind durch
Umweltgifte und Schimmelpilze belastet.
- Nach innen orientierte Entfeuchtung wird von innen liegenden
Dampfsperren und Dampfbremsen behindert bzw. blockiert. Auch die Intelligente
Dampfbremse ist hier keine befriedigende Lösung.
- Durch fehlende Speicherfähigkeit der äußeren Putzschicht
(besonders bei WDVS) unterkühlt nachts die Oberfläche infolge Abstrahlung derart stark,
dass Kondensation der Nachtluft und damit Algenbildung meist nicht zu vermeiden sind. Die
Konstruktion veralgt. Diese Unterkühlung ist bei Autodächern ja allseits bekannt.
- Um Algenbildung zu vermeiden, wird von WDVS-Herstellern empfohlen,
umweltverträgliche Algizide einzusetzen. Das Sick-Building Syndrom wird also gehegt und
gepflegt.
Mit dem Propagieren von Wärmedämmverbund- und
Leichtbausystemen als zukunftsweisende Bautechnik wird der Bildung von
Schimmelpilzen Vorschub geleistet. Monolithische Massivkonstruktionen dagegen bieten die
Voraussetzungen für schadenfreies Bauen.
Luftdichtheit der Außenkonstruktion
Mit der Dämmhysterie wächst auch der
Luftdichtheitsaktionismus, der in pseudowissenschaftlicher Manier hier zu
fehlerhaften Vorstellungen über Notwendigkeiten und Möglichkeiten einer Luftdichtheit
führt.
Was muss hierzu gesagt werden?:
- Luftdichtheit ist notwendig, um Kondensat in der Außenkonstruktion
infolge Abkühlung der nach außen strömenden Luft zu vermeiden.
- Massivbauten gewährleisten Luftdichtheit. Bei Skelettbauten und
Leichtkonstruktionen lässt sich eine Luftdichtheit konstruktiv/handwerklich jedoch nicht
dauerhaft herstellen. Deshalb waren hier bisher belüftete Konstruktionen Regel der
Technik.
- Durch den verordneten Vollwärmeschutz werden jetzt die
unbelüfteten Konstruktionen zum Standard erhoben. Um die notwendige Dichtheit
vorzutäuschen, ist die Blower Door Prüfung erfunden worden. Allerdings wird
Dauerhaftigkeit damit nicht erreicht.
- Zur Begründung der zu prüfenden Luftdichtheit werden
stets die energetischen Lüftungsverluste, nicht aber die zwangsläufig
auftretenden Feuchteschäden genannt.
- Durch den in den Verordnungen eingearbeiteten stündlichen
Luftwechsel ergibt sich ein Luftvolumenstrom von 2 m³/m² Nutzfläche (bei 0,8 fachem
Luftwechsel), von 1,75 m³/m² Nutzfläche (bei 0,7 fachem Luftwechsel) und von 1,50
m³/m² Nutzfläche (bei 0,6 fachem Luftwechsel).
- Diese großen Luftvolumenströme lassen eine Undichtheit (z. B. von
15 m³/h) zu einem unbedeutenden Nichts schrumpfen. Mit diesem beispielhaft gewählten
Luftvolumenaustausch von 15 m³/h würde sogar die verordnete Lüftung für
7,5 m², für 8,57 m² oder für 10 m² Grundfläche abgedeckt werden. Energetisch also
überhaupt kein Problem. Mit dem Horrorszenario einer energetisch nicht zu
verantwortenden Energieverschwendung durch Leckagen wird damit nur vom eigentlichen
Problem der Feuchteschäden durch unbelüftete Konstruktionen abgelenkt.
- Dieser unbeabsichtigte Luftvolumenstrom von 15 m³/h
würde sogar, wenn keine Feuchteschäden entstehen, eine notwendige Grundlüftung
gewährleisten, die die hohen relativen Luftfeuchten schlecht belüfteter Räume und damit
die Schimmelpilzbildung verhindern würde.
Das Lüften
Zur Vermeidung von Schimmelpilz muss gelüftet werden. Dabei haben
sich unterschiedliche Lüftungsgewohnheiten herausgebildet. Welche Lüftungsart ist zu
empfehlen?
- Ursprünglich wurde das Kippfenster zur Lüftung herangezogen. Dies
wurde verworfen, weil damit die aufsteigende Wärme des unter dem Fenster montierten
Heizkörpers direkt ins Freie gelangte - Energieverschwendung.
- Nun hieß die Empfehlung Stoßlüftung. Aber auch diese
ist nicht zu empfehlen, da mit steigender relativer Feuchte auch der Wärmeinhalt der
Raumluft ansteigt. Wer feuchte Luft hinauslüftet, tauscht damit leider auch sehr
energiereiche Luft aus, ist damit ebenfalls ein Energieverschwender.
- Das Lüften muss deshalb in einer Art erfolgen, die ein Ansteigen der
relativen Feuchte grundsätzlich in normalen Grenzen hält dies ist das permanente
Lüften.
- Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten: die Lüftungsanlage und das
undichte Fenster.
- Eine Lüftungsanlage ist teuer, sie muss aus hygienischen Gründen
stets gewartet werden (Verschmutzung und Verkeimung der Kanäle) und verbraucht
Antriebsenergie. Es muss deshalb ernsthaft davon abgeraten werden.
- Das undichte Fenster ist die einzige kostengünstige und
überschaubare Konstruktion, um einen Feuchtestau der Raumluft zu vermeiden eine
uralte Lüftungsvariante.
- Sogar die Industrie hat sich darauf eingestellt: Sie
bietet undichte Dichtungen an (Noppen auf dem Dichtungsband), empfiehlt
Lüftungsschlitze im Rahmen (auch mit Staudruckbremse) oder entfernt lapidar nur wieder
die Lippendichtung. Gegenüber dem in den Verordnungen geforderten
Fugendurchlaßgrad bedeutet dies ein Salto Mortale rückwärts
Schizophrenie im konstruktiven Denken.
- Warum eigentlich kann man zum Lüften nicht einfach das Fenster
aufmachen frische Luft und die Verbundenheit zur Außennatur lässt dies am
wünschenswerten erscheinen.
Die Lüftungsindustrie jedoch ist da ganz anderer Meinung. Wenn es
nach ihr ginge, müssten Lüftungsanlagen ohne und vor allem mit
Wärmerückgewinnung - sowie Klimaaggregate zur Standardausrüstung einer jeden Wohnung
gehören. Davor sei gewarnt - unwirtschaftlich.
Konsequenzen
Diese nachweislich bewährten und erprobten bautechnischen Hinweise
werden nun durch unsinnige Verordnungen und eine sich absurd gebärdende Entwicklung von
Bautechnik arg bedrängt. Die Industrie und eine opportune Wissenschaft sind
leider gegen die einfachsten und solidesten Lösungen, da sie zu kostengünstig sind
man kann daran nichts verdienen. Bewährtes Erfahrungswissen soll durch
pseudowissenschaftlich-bürokratischen Aktionismus verdrängt werden.
Eine notwendigerweise kundenfreundliche Bautechnik ist nicht zu
erkennen, hier befindet man sich weiterhin auf dem falschen Pfad wenn nicht
ernsthaft die Weichen neu gestellt werden. Die Zeit ist reif die Bauschäden nehmen
überhand.
Deshalb wird empfohlen:
Meier, C. Richtig bauen Bauphysik im Widerstreit Probleme und Lösungen.
Renningen-Malmsheim: expert verlag, 2. Auflage 2003, 265 Seiten. ISBN: 3-8169-2187-6
Prof. C. Meier
01.2003
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